MIDI File Hersteller Verband Deutschland e.V. (mhv)
c/o GEERDES midimusic e.K. Gneisenaustr. 66/67, Gebäude 3, Aufgang E 10961 BERLIN
Die Rechtslage bei MIDI-Files
Die musikalischen Rechte:
- Die musikalischen Rechte an MIDI-Files liegen bei den
jeweiligen Komponisten, Textern und Verlagen.
- Diese Rechte bleiben bis zum 70. Todestag des Schöpfers bestehen.
- Wer MIDI-Files in welcher Form auch immer publiziert, muss die Urheberrechts-Tantiemen an die
landeseigene Verwertungsgesellschaft, in Deutschland ist das die GEMA, abführen.
- Das sind ca. 12% des Verkaufspreises, bzw. eine Mindestvergütung von 0,0511 € pro angefangene
3 Minuten für jedes verkaufte oder heruntergeladene MIDI-File.
- Die Mindestvergütung wird auch oder gerade bei verschenkten MIDI-Files fällig.
- Für die Abrechnung mit der GEMA muss vorher ein Vertrag mit der GEMA abgeschlossen werden.
- Dies alles betrifft nicht die Eigenkompositionen eines Nicht-GEMA-Mitglieds.
Die Rechte der Hersteller:
- Der Arrangeur des MIDI-Files, bzw. die ihn beauftragt habende Firma, besitzt das alleinige Recht
an der Verbreitung des von ihm produzierten MIDI-Files.
- Bei einer nichtlegalisierten Verbreitung seiner MIDI-Files hat der Hersteller nicht nur das Recht auf
sofortige Unterlassung, sondern kann auch Schadensersatz fordern.
- Da Polizei und Gerichtsbarkeit immer sensibler und kompetenter an den Themenkomplex "Software-Piraterie"
herantreten, werden zunehmend schnellere und härtere Urteile gesprochen.
- Wie in allen Dingen unseres Lebens, schützt auch hier Unwissenheit vor Strafe nicht.
- Die zu erwartenden Konsequenzen hängen von dem angerichteten Schaden (Menge der heruntergeladenen MIDI-Files
multipliziert mit dem durchschnittlichen Verkaufspreis), der Vorsätzlichkeit und der wirtschaftlichen Motivation
ab.
- Richtig teuer wird es übrigens nicht einmal durch die verhängte Strafe, sondern durch die eigene und die
gegnerische Anwaltsrechnung und die vom Streitwert abhängigen Gerichtskosten.
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